Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgrundlagen und Honorarrichtlinien für Ingenieur- und Planungsleistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Electro Consulting GmbH (nachfolgend "Electro Consulting", "wir" oder "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Kunde" oder "Bauherr") für sämtliche Dienstleistungen im Bereich der Elektroplanung, Fachbauleitung, Energieberatung, Photovoltaik-Projektierung sowie Gebäudeautomation.
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Soweit im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten diese AGB für alle Offerten, Verträge und Leistungen der Electro Consulting GmbH. Ergänzend gelten die einschlägigen Normen und Ordnungen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), insbesondere die Ordnung SIA 108 (Ordnung für Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure der Bereiche Gebäudetechnik, Mechanik und Elektrotechnik) sowie das Schweizerische Obligationenrecht (OR).
2. Zustandekommen des Vertrages & Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme einer Offerte von Electro Consulting oder durch Unterzeichnung eines individuellen Planervertrags zustande. Der genaue Leistungsumfang (unterteilt nach SIA-Teilphasen wie Vorprojekt, Bauprojekt, Ausschreibung, Realisierung und Inbetriebnahme) wird in der jeweiligen Offerte oder Leistungsbeschreibung verbindlich festgelegt. Nachträgliche Änderungen oder Leistungserweiterungen bedürfen der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, Electro Consulting alle für die ordnungsgemässe Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen (z.B. Architekturpläne, Bestandsunterlagen, Baugrundgutachten, Nutzungsvereinbarungen) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Zudem stellt der Kunde sicher, dass der erforderliche Zugang zu den betroffenen Liegenschaften und technischen Anlagen gewährleistet ist. Verzögerungen, die aus unvollständigen oder verspäteten Zudiensten des Kunden resultieren, verlängern die vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt wahlweise nach tatsächlichem Zeitaufwand zu den vereinbarten Stundensätzen, als Pauschalhonorar oder auf Basis der anrechenbaren Baukosten gemäss SIA 108. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen schweizerischen Mehrwertsteuer (MWST).
Rechnungen von Electro Consulting sind, sofern auf der Rechnung keine andere Frist genannt ist, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich Electro Consulting das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. geltend zu machen und weitere Planungsleistungen bis zur Begleichung der Ausstände ruhen zu lassen.
5. Urheberrechte und Nutzungsrechte an Planungsunterlagen
Sämtliche Urheberrechte und geistigen Eigentumsrechte an von Electro Consulting erstellten Plänen, CAD- und BIM-Dateien, Schemata, Berechnungen, Konzepten und Berichten verbleiben ausschliesslich bei der Electro Consulting GmbH.
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Kunde das nicht-exklusive Recht, die Planungsunterlagen für das im Vertrag festgelegte, spezifische Bauwerk zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte oder die Wiederverwendung für andere Bauprojekte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Electro Consulting.
6. Gewährleistung und Haftung
Electro Consulting verpflichtet sich zur sorgfältigen, fachgerechten und getreuen Ausführung der übernommenen Aufgaben nach anerkannten Regeln der Technik und den geltenden Schweizer Normen (insbesondere ESTI, NIV, NIN und SIA).
Die Haftung für Schäden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden (wie entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen) sowie Verzugsschäden von beigezogenen Handwerkern oder Drittunternehmen wird wegbedungen. Electro Consulting unterhält eine branchenübliche Schweizer Berufshaftpflichtversicherung.
7. Vorzeitige Vertragsbeendigung
Jede Vertragspartei kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der Bestimmungen von Art. 404 OR kündigen. Erfolgt die Kündigung zur Unzeit ohne triftigen Grund, ist der kündigende Teil zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet. Im Falle einer Kündigung hat Electro Consulting Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz aller nachweisbaren Aufwendungen.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Electro Consulting GmbH und dem Kunden ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und kollisionsrechtlicher Bestimmungen anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Electro Consulting GmbH in Solothurn, Schweiz.